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Schuld oder Unschuld: Der Rhein-Sieg-Kreis sucht Schöffen
Justitia (Symbolbild)
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Schuld oder Unschuld: Der Rhein-Sieg-Kreis sucht Schöffen

Der Rhein-Sieg-Kreis sucht Menschen, die als Schöffen bei Gericht mithelfen wollen, Urteile zu fällen. Konkret geht es um Schöffinnen und Schöffen in Prozessen, bei denen Jugendliche vor Gericht stehen.

Veröffentlicht: Dienstag, 11.04.2023 09:22

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Die Schöffen sind dabei auf einer Stufe mit den Richterinnen und Richtern, sie entscheiden also über Schuld oder Unschuld und legen gemeinsam eine Strafe fest. Der Rhein-Sieg-Kreis betont, dass dafür keine juristische Ausbildung notwendig sei, aber die potentiellen Schöffen sollten sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein. Interessierte deutsche Staatsbürger ab 25 Jahren können sich beim Kreisjugendamt melden.

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Voraussetzungen für Schöffinnen und Schöffen:


  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und beherrschen die deutsche Sprache
  • Sie haben bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und sind noch nicht älter als 69 Jahre
  • Sie fühlen sich den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen gesundheitlich gewachsen
  • Sie wohnen bei Aufnahme in die Vorschlagsliste in einer der u.a. Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises
  • Gegen Sie läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann
  • Sie sind in den letzten 10 Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bestraft worden
  • Sie waren nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR
  • Sie befinden sich nicht in der Insolvenz und haben auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben


Als Hauptschöffin oder Hauptschöffe werden die (möglichen) Termine an denen eine Hauptverhandlung mit Ihnen beginnen kann, für das ganze Jahr im Voraus mitgeteilt. Dies können bis zu 12 Hauptverhandlungen im Jahr sein. Ersatzschöffinnen oder Ersatzschöffen werden hauptsächlich für Vertretungsfälle herangezogen.


Wer sich für dieses Amt interessiert, kann sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste bewerben. Vorschläge können bis zum 30. April 2023 an diese Adresse gerichtet werden:

Landrat des Rhein-Sieg-Kreises

Kreisjugendamt

Postfach 1551

53705 Siegburg

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