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Seilbahn: Ratsbürgerentscheid könnte unzulässig sein
Seilbahn Symbolfoto
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Seilbahn: Ratsbürgerentscheid könnte unzulässig sein

Der geplante Ratsbürgerentscheid zur Seilbahn in Bonn steht auf der Kippe. Die Bezirksregierung Köln hat eine juristische Einschätzung an die Stadt geschickt, in der sie deutliche rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit des beantragten Ratsbürgerentscheides zur Seilbahn ausführt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 09.03.2022 14:59

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Ratsbürgerentscheide seien nicht zulässig, wenn nach Projekte gefragt wird, bei denen es ein Planfeststellungsverfahren gibt. Das ist aber bei der Seilbahn der Fall - daher wäre laut Bezirksregierung eine unmittelbare Fragestellung zum Bau der Seilbahn unzulässig. Die Entscheidung ob und wie ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt wird, muss bei der Ratssitzung nächste Woche fallen. Eigentlich war der Ratsbürgerentscheid zur Seilbahn parallel zur Landtagswahl geplant.

TH

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