
Sessionsstart in Bonn und Köln: PCR-Tests nur noch 24 Stunden gültig
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf nicht geimpfte Karnevalisten im RBRS-Land. Wer morgen zum 11.11. mitfeiern möchte, muss berücksichtigen, dass sich die Regeln in Sachen PCR-Tests geändert haben.
Veröffentlicht: Mittwoch, 10.11.2021 16:20
Denn diese sind von heute an als Zugangsvoraussetzung für "3G+"-Veranstaltungen nicht mehr 48 Stunden, sondern nur noch 24 Stunden gültig. Gleiches gilt für Antigen-Schnelltests. Wer also morgen auf dem Markt in Bonn in die neue Session starten will und nicht geimpft ist, muss einen negativen PCR-Test von heute oder morgen vorweisen können. Wer in der Annahme, dass der PCR-Test 48 Stunden gilt, gestern beim Test war, darf nicht mitfeiern, er oder sie muss sich dann nochmal testen lassen. Für Karnevalsveranstaltungen in Innenräumen gilt sogar, dass ein Schnelltest nur sechs Stunden alt sein darf. Auch wenn die Kommunen andere Regeln haben sollten, so gilt immer die Landesverordnung vor der jeweiligen Regelung vor Ort. CM