
© succo / pixabay
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„Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster“ - das sagte der Mann wohl zu seiner Kollegin in einer städtischen Buchhaltung nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten, außerdem: „Ich bin kurz vorm Amoklauf. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich“. Für diese Aussage gab es Ende Dezember 2020 die Kündigung. Das Arbeitsgericht Siegburg sah diese nun als gerechtfertigt an, auch ohne vorherige Abmahnung. Die Weiterbeschäftigung des Klägers sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Der Mann kann aber noch Berufung einlegen.
DoS
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