
© Republica / pixabay
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Siegburg: Töpfe wurden zum Fall fürs Amtsgericht
Eine Frau aus Siegburg hat vor mehreren Monaten Töpfe bestellt, stattdessen eine Tütensuppe bekommen – und kurz danach einen Strafbefehl. Sie wurde zum Bonner Amtsgericht zitiert. Die Frau hatte eine ukrainische Familie bei sich aufgenommen – als Dank bestellte die Ukrainerin einen Satz guter Töpfe an die Adresse der Siegburgerin, allerdings aus Russland.
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Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Außenwirtschaftsgesetz am Bonner Amtsgericht
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Seit dem Angriffskrieg unterliegen alle Waren aus dem Land dem Einfuhrverbot. Der Zoll beschlagnahmte alles – außer einer mitgelieferten Tütensuppe. Die unterlag nämlich nicht dem Embargo. Ein erstaunlicher Fall, auch für das Bonner Amtsgericht, das das Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Außenwirtschaftsgesetz aber schnell einstellte.
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