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Das Gericht erklärte jetzt, die Sperrstunde und das Verkaufsverbot für Alkohol ab 23 Uhr leisteten einen Beitrag zur Kontaktreduzierung und würden damit die Verbreitung des Virus verlangsamen. In Bonn liegt der für Corona-Regeln maßgebliche Inzidenzwert bei 93,33, im Kreis bei 89,6, beide damit weit über der Grenze von 50. CM
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