
© Giacomo Zucca / Bundesstadt Bonn
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Das bedeutet, dass die E-Scooter dann auch nur noch dort ausgeliehen und abgegeben werden dürfen. Sie irgendwo in der Stadt stehenzulassen, ist dann nicht mehr erlaubt. Die Stadt muss noch prüfen, ob dafür dann zum Beispiel Bußgelder kassiert werden könnten. Das Pilotprojekt soll in der Innenstadt getestet werden. Ziel ist, dass die Bürgersteige wieder freier werden, etwa für Menschen mit körperlichen Einschränkungen Der Stadtrat soll das in der Dezember-Sitzung am 12. Dezember entscheiden. Einige Parkverbotszonen, in denen die E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen, gibt es aber schon jetzt, etwa in der Rheinaue oder im Hogarten.
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