
Anzeige
Die Uniklinik hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft verdi beantragt - das hatte zuvor bereits das Arbeitsgericht Bonn abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht erklärte die Tarifforderungen seien ausreichend bestimmt, nicht rechtswidrig, und würden nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen. All das hatte die Uniklinik gegen den Streik angeführt. Ausserdem sei der Streik nicht unverhältnismäßig, da es eine geeignete Notversorgung gäbe. Auf diese hatten sich UKB und verdi während der Verhandlung am 29. Juni geeinigt. Die Uniklinik erklärte dazu, die Entscheidung sei einerseits enttäuschend, andererseits habe man aber eine deutlich Verbesserung für die Patienten erreicht.
Anzeige