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Der Investor hat der Stadt eine Millionensumme in Rechnung gestellt. Damit würde sich der Gewinn für die Stadt deutlich verringern. Das Problem: Im Kaufvertrag gibt es keine Obergrenze für die Kostenübernahme der Altlasten. Zudem gebe es bei einigen Abrechnungen des Investors kaum Möglichkeiten, sie nachzuvollziehen. Das hatte auch schon das Bonner Rechnungsprüfungsamt bemängelt. Die Kölner Bezirksregierung müsse den Vorgang jetzt überprüfen, heißt es von der SPD. CM
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