© Landgericht Bonn
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Der Vorfall hatte sich vor zwei Jahren ereignet. Damals hatte der Taxifahrer die Frau abgeholt: Über das, was dann passierte, gab es unterschiedliche Schilderungen. Die Frau gab an, dass der Taxifahrer sie bedroht und und zum Sex gezwungen hätte. Der Mann hatte hingegen behauptet, die Kundin habe ihm Avancen gemacht und ihn aufgefordert. Wessen Version die Richtige war, konnte vor Gericht nicht herausgefunden werden. Deshalb wurde der Mann freigesprochen. CM
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