
Justitia (Symbolbild)
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Das Landgericht Bonn hatte entschieden, dass der Karnevalist 75 Prozent für die Schäden haften muss, der Autofahrer zu 25 Prozent. Das hielt das Oberlandesgericht Köln bei einer Berufung ebenfalls für angemessen. Zwar habe sich der Verletzte Mann erheblich schuldig gemacht. In der Nacht, auf einer feuchten Straße und dazu noch im Karneval müsse ein Autofahrer besonders vorsichtig sein. CM
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