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Es ging dabei um die Klage von Vermietern einer Wohnung in Troisdorf-Mitte, die die Miete erhöhen wollten. Die Mieter hatten das mit Verweis auf die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel abgelehnt. Das Amtsgericht hatte daraufhin über einen Sachverständigen eine ortsübliche Vergleichsmiete festlegen lassen, die höher war als die aus dem Mietspiegel. Weil die Mietspiegel-Mieten außerdem niedriger seien als noch 2014 und in einer städischen Lage eher eine Erhöhung zu vermuten sei, erklärte das Gericht, dass der Mietspiegel nicht korrekt sein könnte.
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