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Deshalb gilt jetzt: In und außerhalb der Fußgängerzone muss eine Maske nur noch in einem zehn Meter Radius um geöffnete Geschäfte und auf deren Parkplätzen getragen werden. Diese Regelung gilt vorerst bis kommenden Sonntag. Eine medizinische Maske muss zusätzlich in Geschäften und Arztpraxen, in Bus und Bahn, an Bahnhöfen und während Gottesdiensten getragen werden. Die Stadt bittet trotzdem drum, die Maske so oft wie möglich zu tragen. Weitere Regeln bleiben bestehen, dazu zählt der Mindestabstand, die Begrenzung von Treffen auf zwei Haushalte sowei der eingeschränkte Verkauf von Alkohol und Verzehr von lebensmitteln am Verkaufsort. MoF
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