
Troisdorfer scheitern vor Gericht
Die reduzierte Kita-Betreuung in NRW ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und damit die Klage eines Elternpaars aus Troisdorf zurückgewiesen. Nach den Vorgaben des Landes ist die Betreuung für jedes Kind aktuell um zehn Stunden kürzer, und es gibt keine gesonderte Notbetreuung mehr.
Veröffentlicht: Montag, 13.07.2020 04:39
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Dagegen hatte das Troisdorfer Elternpaar geklagt, weil es ihnen dadurch nicht mehr möglich gewesen sei, normal zu arbeiten. Aus Sicht des OVG ist die aktuelle Regelung aber nicht zu beanstanden. Die Hygiene- und Infektionsschutzstandards in den Kitas seien nur mit kürzeren Betreuungszeiten machbar. CM
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