
© Rhein-Sieg-Kreis
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Es handelt sich um Flächen, die voraussichtlich bei einem Hochwasser, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt, überschwemmt werden würden. Auf diesen Flächen sind viele Dinge verboten. So dürfen beispielsweise keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Bestehende Anlagen dürfen nicht erweitert werden. Auch das Ablagern von Gegenständen, die das abfließende Wasser behindern oder weggeschwemmt werden können, ist verboten.
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