
© Bru-nO / pixabay
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Erstmals war er 2015 untersucht worden, dabei diagnostizierten Ärtzte Magenkrebs. Trotz widersprüchlicher Untersuchungsergebnisse entschied ein Ärztekonsilium den Magen zu entfernen. Untersuchungen des entfernten Gewebes fanden jedoch keinen bösartigen Tumor. Der Mann verklagte die Uniklinik vor dem Landgericht - dort stellte ein medizinisches Gutachten fest, dass der Schwerpunkt des Fehlers beim Ärztekonsilium gelegenhabe. Die Uniklinik erklärte sich zu einem Vergleich bereits und zahlt jetzt Schmerzensgeld sowie die Prozesskosten.
TH
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