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Urteil: Baumhausräumung im Hambacher Forst war rechtswidrig
© Daniel Dähling
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Urteil: Baumhausräumung im Hambacher Forst war rechtswidrig

Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Jahr 2018 war rechtswidrig - das hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.09.2021 14:10

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Wie das Gericht heute mitteilte, sei die Begründung für die Räumung, nämlich der mangelnde Brandschutz der Bauten, nur vorgeschoben gewesen. Stattdessen habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Forst gedient. Dabei hatte die Polizei mit einem massiven Aufgebot sogenannte Vollzugshilfe geleistet, um die Baumhäuser zu räumen. Laut Gericht habe das NRW-Bauministerium die Stadt Kerpen damals gegen deren Willen zu der Aktion angewiesen. Ein ehemaliger Baumhaus-Bewohner hatte gegen die Räumung im September 2018 geklagt. Damals wollte der Energiekonzern RWE den Forst noch roden, mittlerweile ist geplant, dass er erhalten bleibt. Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ein Antrag auf Berufung gestellt werden, darüber würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

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