
Urteil bestätigt: Handyverträge über zwei Jahre möglich
Ein Handyvertrag kann unter bestimmten Umständen länger laufen als 24 Monate. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt. In dem Verfahren ging es um einen Mann, der den Vertrag seines Vaters übernommen hatte.
Veröffentlicht: Dienstag, 29.06.2021 06:11
Fünf Monate vor Vertragsende hatte der Mann bei der Deutschen Telekom eine Verlängerung unterschrieben. Gleichzeitig hatte er den Tarif geändert und dafür ein neues Smartphone bekommen. Der Vertrag mit dem neuen Tarif lief ab diesem Zeitpunkt 29 Monate lang, für den Kunden war das zu lang. Aus Sicht der Verbraucherzentrale, die für den Mann geklagt hatte, handelte es sich um einen Neuvertrag. Und der darf laut Gesetz nicht länger als 24 Monate laufen. Das Landgericht Bonn und jetzt auch das Oberlandesgericht Köln werteten die Unterschrift aber als Verlängerung des alten Vertrags. Unter solchen Umständen könne die Laufzeit länger werden. WD