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Urteil: Bonnorange Ex-Chefin Hülter
Justitia (Symbolbild)
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Urteil: Bonnorange Ex-Chefin Hülter

Ein Sieg vor Gericht und eine Niederlage - heute gab es ein weiteres Urteil zur Entlassung der ehemaligen bonnorange-Chefin Hülter. Demnach war es juristisch korrekt, sie vom Chefposten abzuberufen, aber trotzdem muss bonnorange wohl weiter ihr Gehalt überweisen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 13.10.2022 16:08

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Hülter hatte zweimal geklagt, einmal am Bonner Landgericht, einmal am Verwaltungsgericht in Köln. Letzteres wies heute ihre Klage ab. Demnach sei es rechtlich in Ordnung gewesen, Hülter als bonnorange-Chefin abzuberufen. Denn um das zu tun, würde es reichen, dass ihr der Vorstand sein Vertrauen entzogen hatte, weitere Gründe seien dafür nicht nötig. Anders ist es aber bei der fristlosen Kündigung des separaten Anstellungsvertrages. Da hatte das Bonner Landgericht bereits im Juli für Hülter entschieden. Sie hatte bonnorange vorgeworfen, angebliche Pflichtverletzungen als Kündigungsgrund nicht nachweisen zu können. Daher hat sie bis Sommer 2025 wohl weiterhin Anspruch auf rund 165.000 Euro im Jahr plus Erfolgsprämie.

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