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Urteil gegen Youtuber: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Justitia (Symbolbild)
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Urteil gegen Youtuber: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Zu 22 Monaten auf Bewährung ist ein Bonner unter anderem wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt worden. Dagegen hat die Bonner Staatsanwaltschaft jetzt aber Berufung eingelegt, das bestätigte der Sprecher, Sebastian Buß, auf RBRS-Nachfrage. Bei der Berufung gehe es um weitere Aspekte der Anklage - des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz und der Verletzung des Kunst- und Urheberrechtsgesetzes, so Buß.

Veröffentlicht: Samstag, 20.02.2021 10:40

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Der 32-jährige Youtuber soll nämlich mehrfach den Polizeifunk abgehört haben. Außerdem soll er Polizisten gefilmt und die Aufnahmen dann unverpixelt ins Netz gestellt haben. In diesem Anklagepunkt hatte der Richter des Amtsgerichts ihn aber freigesprochen und das mit der Pressefreiheit begrünget. Die Staatsanwaltschaft will diese Urteilsbegründung jetzt aber nochmal prüfen lassen.

MF

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