
© niekverlaan / pixabay
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In einer Geflüchtetenunterkunft in Euskirchen hatte er letztes Jahr im Oktober unter anderem mit einem Obstmesser auf einen anderen Mann eingestochen. Das Opfer wurde am Kopf und seitlich am Brustkorb verletzt und verlor viel Blut. Bei der Flucht des Angreifers waren beide noch eine Treppe heruntergestürzt. Das Urteil wegen zweifacher Körperverletzung gegen den 37-Jährigen ist schon rechtskräftig. Wegen der Schwere der Tat war der Fall nicht in Euskirchen, sondern am Bonner Landgericht verhandelt worden.
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