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Urteil zu Schüssen auf Stiefsohn in Königswinter
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Urteil zu Schüssen auf Stiefsohn in Königswinter

Vier Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung - dazu hat das Bonner Landgericht heute den Mann verurteilt, der vor zweieinhalb Jahren auf seinen damals 11-jährigen Stiefsohn geschossen hat.

Veröffentlicht: Freitag, 08.12.2023 17:20

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Es ist schon das zweite Urteil. Der 35-jährige Angeklagte war im April schon zu vier Jahren Haft verurteilt worden - wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aber teilweise wieder aufgehoben. Weil das Verhältnis des Angeklagten zu dem Kind nicht unbedingt als schutzbefohlen gewertet werden könne. Der Anklagepunkt wurde deswegen gestrichen.

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