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Es ist schon das zweite Urteil. Der 35-jährige Angeklagte war im April schon zu vier Jahren Haft verurteilt worden - wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aber teilweise wieder aufgehoben. Weil das Verhältnis des Angeklagten zu dem Kind nicht unbedingt als schutzbefohlen gewertet werden könne. Der Anklagepunkt wurde deswegen gestrichen.
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