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Sie hatten kritisiert, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster das Verfahren geführt hatte. Das OVG hatte 2015 ein Nachtflugverbot abgelehnt. Aktuell läuft noch eine Beschwerde der Städte Siegburg und Lohmar bei der Europäischen Kommission. Sie sagen, dass die Festlegung der Flugrouten nicht gesetzeskonform abgelaufen wären, weil es unter anderem keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hätte.
DG
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