© Landgericht Bonn
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Es geht um einen Fall von vor zwei Jahren. Damals hatten drei Männer einen 41-jährigen an Weiberfastnacht überfallen und ihn mit fünf Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Den Mann hatten sie auf der Straße liegen gelassen. Im ersten Prozess im Frühjahr 2019 war der Messerstecher zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben des Bonner Landgerichts hat sich der damals 17-jährige nicht an die Bewährungsauflagen gehalten und ist erneut auffällig geworden. Daher muss das Gericht jetzt beraten, ob die Bewährungsstrafe aufgehoben und in eine reguläre Haftstrafe umgewandelt wird.
DG
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