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Verwaltungsgericht: Konzerte auf Insel Grafenwerth untersagt
© didgeman / pixabay
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Verwaltungsgericht: Konzerte auf Insel Grafenwerth untersagt

Die Pfingstkonzerte auf der Insel Grafenwerth dürfen nicht stattfinden, das teilte das Verwaltungsgericht mit. In einer sogenannten Zwischenentscheidung hat das Gericht ausserdem angeordnet, dass sämtliche Vorbereitungen eingestellt werden müssen, also unter anderem der Aufbau vor Ort.

Veröffentlicht: Donnerstag, 02.06.2022 13:09

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Schon durch den Aufbau könnten Schäden entstehen oder naturschutzrechtliche Regeln verletzt werden. Dass die Entscheidung so kurzfristig sei, liege allein am Verhalten der Verfahrensbeteiligten, so das Gericht. Die Ausnahmegenehmigung für die Konzerte wäre erst am 25. Mai gestellt worden, obwohl dem Veranstalter bekannt gewesen sei, dass eine solche Genehmigung notwendig ist. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

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