© Landgericht Bonn
© Landgericht Bonn
Anzeige
Der Mann musste sich bereits vor dem Amtsgericht verantworten. Dieses hat alle Straftaten zu insgesamt neun Anklagen zusammengefasst. Während der Verhandlung kam die Frage auf, ob der 42-Jährige überhaupt schuldfähig ist und vielleicht in einer psychatrischen Anstalt untergebracht werden sollte. Da diese Entscheidung nur vom Landgericht gefällt werden kann, wird der Fall nun dort verhandelt. CM
Anzeige