
Viele Wildunfälle in Eitorf - Polizei gibt Tipps
Die Polizei bittet alle Autofahrer, insbesondere entlang von Wald- und Feldrändern vorsichtig zu fahren. So sind alleine im Bereich der Landstraße 86 in Eitorf innerhalb der vergangenen vierundzwanzig Stunden drei Unfälle mit Wildtieren passiert.
Veröffentlicht: Dienstag, 19.10.2021 09:39
Am Montagmorgen hatte eine Autofahrerin auf dem Weg zu Arbeit ein Reh angefahren, das allerdings dann wieder im Wald verschwand. Ob es verletzt wurde, ist unklar. Am Abend lief ein Wildschwein vor das Auto einer Fahrerin, dies verschwand aber ebenfalls wieder im Wald. Weniger Glück hatte ein Reh heute Morgen, es geriet in den Berufsverkehr und starb. Das Tier wurde dem zuständigen Jäger übergeben. CM
Die Kreispolizei in Siegburg informiert:
Entlang von Wald- und Feldrändern sollten Straßennutzer besonders vorsichtig fahren. Auch an Stellen, wo kein Verkehrsschild "Wildwechsel" auf die potenzielle Gefahr hinweist, können querende Tiere auftauchen. Grundsätzlich muss zu jeder Jahreszeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden. Viele Tiere, zum Beispiel Wildschweine, sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung besonders aktiv.
Was ist zu tun, wenn Wildtiere über die Straße laufen?
- Kann ein Zusammenprall nicht vermieden werden, versuchen Sie
niemals auszuweichen.
- Licht abblenden, abbremsen und hupen.
- Auch wenn das Tier dann verschwunden ist, langsam fahren,
Nachzügler könnten die Fahrbahn queren.
- Sollte der Unfall nicht vermieden werden können, Lenkrad gut
festhalten, mit maximaler Kraft bremsen.
- Nicht Ausweichen - die Gefahr, die Kontrolle über das Fahrzeug
zu verlieren birgt ein höheres Risiko.
Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall:
- Unbedingt anhalten.
- Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern.
- Verletzte Tiere nicht anfassen (Tiere können angreifen /
Infektionsgefahr).
- Rufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme. Die Polizei
verständigt den zuständigen Jagdaufsichtsberechtigten.
- Auf keinen Fall das Wild mitnehmen. Dies erfüllt in der Regel
den Tatbestand der "Jagdwilderei" (§292 StGB).