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Viereinhalb Jahre Gefängnis im Sugardaddy-Prozess
© Landgericht Bonn
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Viereinhalb Jahre Gefängnis im Sugardaddy-Prozess

Im so genannten Sugar-Daddy-Prozess am Bonner Landgericht ist die Angeklagte zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden ebenfalls angeklagten Männer, die ursprünglich für ihre Komplizen gehalten wurden, bekamen Freisprüche.

Veröffentlicht: Montag, 02.03.2020 16:22

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Die Frau hatte einen Geschäftsmann im Internet kennengelernt, und sich dann Szenarien ausgedacht, um dem Mann Geld abzuluchsen. Zum Beispiel eine Entführung. Um sie dann angeblich freizubekommen, zahlte der Geschäftsmann Geld, das sich die Frau einsteckte. Ihren beiden Mitangeklagten konnte bei der Verhandlung nichts nachgewiesen werden. Das Gericht lag beim Urteil mehr als ein Jahr über der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Außerdem muss die Frau 484.000 Euro an den Geschäftsmann zurückzahlen. CM

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