
© Bundespolizeidirektion St. Augustin
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Der Schlagring, der Montag in Siegburg beschlagnahmt wurde.
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Vom 6. bis 8. Januar und vom 13. bis 15. Januar gelten diese Verbote jeweils zwischen 18 Uhr und 2 Uhr. Man reagiere damit auf eine allgemeine Zunahme von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen, erklärte die Bundespolizei gegenüber RBRS. Während die Verbotszonen gelten, will die Bundespolizei auch vermehrt kontrollieren. Erst am Montag hatten Bundespolizisten am Bahnhof Siegburg/Bonn einem 17-Jährigen einen Schlagring abgenommen.
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