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Weitere Gruppen können im RBRS-Land geimpft werden
© blende12 / pixabay
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Weitere Gruppen können im RBRS-Land geimpft werden

Auch im RBRS-Land können in den nächsten Wochen einige weitere Personengruppen Impftermine buchen. Ab dem 6. April können jahrgangsweise die 70-79-Jährigen Termine buchen. Die Impfungen finden dann ab 8. April statt.

Veröffentlicht: Freitag, 26.03.2021 15:40

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Die entsprechenden Schreiben werden jetzt verschickt. Bereits ab Montag gibt es im Bonner Impfzentrum nochmal 600 Termine in der Woche für über 80-Jährige aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Ebenfalls ab Montag gibt es bereits Termine für Vorerkrankte Personen aus der Prioritätsgruppe 2. Das Land NRW erlaubt es diese vorzuziehen, falls eine Kommune die über 80-Jährigen bereits ausreichend immunisiert hat. Dies ist im Kreis nicht der Fall, daher gibt es dort noch keine Impftermine für Vorerkrankte. In Bonn wird dies für vorerkrankte Personen über 70 möglich sein. Die Organisation erfolgt über ein eigenes Buchugnssystem mit Hilfe der niedergelassenen Ärzte. Über diese erhalten die Patienten und Patientinnen ihr notwendiges Attest und den Link zur Anmeldung. Möglich ist dies mit den folgenden Erkrankungen (laut Coronavirus-Impfverordnung, Paragraph 3):

- Personen mit Trisomie 21

- Personen nach Organtransplantation

- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression

- Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt

- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung

- Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),

- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),

- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Ab dem 6. April sollen dann auch die Ärzte in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis impfen dürfen. Wie das genau ablaufen soll, ist aber noch unklar.

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