
Justitia (Symbolbild)
Anzeige
Am 16. September war ein 30-jähriger vor dem Landgericht angeklagt worden, weil er einen 25-jährigen entführt, misshandelt und erpresst haben soll. Vor Gericht sagte der 25-jährige jedoch er habe bei seiner Aussage übertrieben, berichtete der General-Anzeiger vom zweiten Verhandlungstag. Das Landgericht musste den Angeklagt wegen Mangel an Beweisens freisprechen. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass der Zeuge zum Widerruf seiner Aussage gedrängt worden war. Da man aber keine Beweise habe, könne man den Angeklagten nur freisprechen. Den 25jährigen erwartet jetzt ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat.
TH
Anzeige