
Die Klage einer Firma wurde abgewiesen.
Ein Lieferant hatte die Bundesrepublik verklagt, weil sie bestellte und gelieferte Masken nicht vollständig bezahlt habe. Die Firma hatte eine Lieferung von einer Million Schutzmasken angeboten und den Zuschlag erhalten. Der Bund monierte anschließend aber bei den meisten Masken Mängel. Er bezahlte lediglich für die rund 50.000 einwandfreien Exemplare. Die Firma wollte vor Gericht die Zahlung der restlichen Masken erstreiten, das lehnte das Landgericht aber ab.
Das Urteil ist das erste in einem ganzen Komplex rund um Schutzmasken. Dabei sind bislang nach Angaben des Gerichts 85 Klagen eingegangen. Das Landgericht Bonn ist zuständig, weil das Bundesgesundheitsministerium hier seinen ersten Dienstsitz hat.
CvK