
Widerspruch gegen Strafe von Veranstaltern verbotener Corona-Kundgebung in Bonn
40.000 Euro - so viel sollten die beiden Veranstalter einer verbotenen Corona-Kundgebung der Stadt Bonn zahlen. Doch die beiden Corona-Kritiker aus Baden Württemberg hatten gegen das Zwansgeld geklagt und müssen vorerst doch noch nicht bezahlen. Das berichtet der General-Anzeiger.
Veröffentlicht: Sonntag, 21.02.2021 11:35
Eigentlich hatte die Stadt dem widersprochen. "Eine juristische Gegenwehr habe keine aufschiebende Wirkung", wurde damals öffentlich versichert. Doch nach erneuter Prüfung lenkt die Verwaltung jetzt ein. Sie will das gerichtliche Urteil über den Widerspruch abwarten. Ein Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Köln steht noch nicht fest.
Die sogenannte "Corona-Info-Tour" war im letzten Jahr in ganz Deutschland unterwegs. Weil es bei den Kundgebungen immer wieder zu Verstößen gegen Maskenpflicht und Abstands-Regel kam, hatte die Stadt Bonn die Veranstaltung im November verboten. Trotzdem demonstrierten rund 450 Menschen in Bonn, unter anderem auf dem Marktplatz.