
© Clker-Free-Vector-Images / pixabay
© Clker-Free-Vector-Images / pixabay
Anzeige
Grund ist die Kennzeichnung der Straße als Fahrradstraße. Die Straßenverkehrsordnung besage, dass es in einer Fahrradstraße zwar Ausnahmeregelungen für andere Fahrzeuge geben darf. Bei einer gezielt vorgegebenen Route könne man aber nicht mehr von einem Ausnahmefall sprechen. Die Verwaltung habe sich laut Polizei bei der neuen Verkehrsführung aber an einer anderen Richtlinie orientiert, und zwar für die Anlage von Stadtstraßen. Die besage, dass in Fahrradstraßen eine Belastung mit bis zu 400 Fahrzeugen pro Stunde erlaubt sei. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen sollen am Freitag in einem Treffen der gemeinsamen Arbeitsgruppe besprochen werden. CM
Anzeige