© Landgericht Bonn
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Wieder lebenslange Haft für Tod der Eltern
Das Bonner Landgericht hat einen 32-Jährigen aus Weilerswist zum zweiten Mal zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte Ende April 2019 seine Eltern getötet, den Tod des Vaters hatte das Landgericht als Mord gewertet, den Tod der Mutter als Totschlag.
Veröffentlicht: Montag, 29.03.2021 14:52
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Dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof kassiert worden, weil es dort Zweifel an einer heimtückischen Tat gab, die aber für einen Mord charakeristisch ist. Nun erneuerte das Landgericht seine Sicht der Dinge und blieb bei Mord und Totschlag, und somit bei einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Allerdings wird der Prozess wohl weitergehen, denn die Verteidigung fordert weiterhin zweimal Totschlag als Urteil und kündigte Revision an. CM
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