
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
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Rund zwei Drittel der Befragten werden per Zufallsverfahren aus dem Melderegister gezogen. Die restlichen Daten kommen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Im ersten Schritt gibt es eine Terminankündigung im Briefkasten. Ab Mitte Mai findet dann eine direkte Befragung zu Hause statt und im letzten Schritt muss dann noch ein Fragebogen ausgefüllt werden. Bei der Volkszählung herrscht eine Auskunftspflicht und mit ersten Ergebnissen wird Anfang 2023 gerechnet.
TH
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