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Zur lebenslangen Haftstrafe kommt noch Schmerzensgeld
© Pixel2013/pixabay
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Zur lebenslangen Haftstrafe kommt noch Schmerzensgeld

Ein 27-jähriger Mann muss seiner Ex-Freundin 150.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Bonner Landgericht entschieden. Der Mann hatte seine Freundin mit einem Messer angegriffen und gewürgt. Hintergrund der Tat soll Eifersucht gewesen sein.

Veröffentlicht: Donnerstag, 17.12.2020 17:52

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Die Frau sei bereits tot gewesen, so das Gericht. Sie musste wiederbelebt werden. Von dem Angriff hat sich die Frau bis heute nicht erholt, sie liegt weiterhin im Koma. Die Frau war dazu schwanger und verlor das Kind in Folge des Angriffs. Der Mann sitzt deshalb bereits eine lebenslange Haftstrafe ab, frühestens in 15 Jahren kann er auf eine Entlassung hoffen. Ob er danach jemals so viel Geld verdienen wird, um das Schmerzensgeld zu zahlen, ist unklar. CM

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