Amtsgericht Siegburg: Freispruch in Kinderporno-Prozess

Ein 41-jähriger Mann aus Neunkirchen-Seelscheid ist vom Siegburger Amtsgericht vom Vorwurf des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften freigesprochen worden.

Grund ist allerdings ein Verfahrensfehler der ermittelnden Beamten, sagte der zuständige Richter. Laut General Anzeiger sprach er von einem "Riesenhaufen an Sauerreien", die geschehen sein. Dennoch sei keine Verurteilung möglich gewesen, weil der Durchsuchungsbeschluss ungültig war, mit dessen Hilfe die Polizei in der Wohnung des Angeklagten Mehrere Tausend Fotos und hunderte Videos sichergestellt hatte. Der Beschluss war auf eine Adresse ausgestellt, an der der Angeklagte nicht mehr wohnte. Die Beamten hätten sich einen neuen Beschluss mit der richtigen Adresse besorgen müssen, so der Richter.


GH

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