Bonn legt Brauchtumszonen für Karneval fest
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.02.2022 17:06
Auch im RBRS-Land kann der Straßenkarneval in den sogenannten Brauchtumszonen gefeiert werden. Im Kreis muss jede Kommune einzeln darüber entscheiden, ob und wo sie eine solche Zone einrichtet. Landrat Schuster ist von der Idee nicht begeistert.

Er selbst halte nicht viel davon, den Straßenkarneval jetzt doch zu erlauben, nachdem die Karnevalsgesellschaften ihre Pläne schon freiwillig abgesagt haben. In diesen Brauchtumszonen gilt dann 2Gplus. Die Stadt Bonn will mehrere Flächen als Brauchtumszonen ausweisen, unter anderem die Altstadt, den Bertha-von-Suttner-Platz und den Alten Zoll. In Köln wird pauschal das ganze Stadtgebiet zu einer solchen Brauchtumszone erklärt. Wer dort ohne ausreichende Nachweise beim Feiern erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. CM
Die so genannten Brauchtumszonen in Bonn umfassen die Altstadt (zwischen Berliner Platz, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring und Bornheimer Straße), den Alten Zoll, Berliner Freiheit, Bertha-von-Suttner-Platz, Brassertufer, Erzbergerufer, Frankenbadplatz, Friedensplatz, Hans-Steger-Ufer, Hofgartenwiese, Kennedybrücke, Konrad-Adenauer-Platz, Kaiserplatz, Markt, Münsterplatz, Moltkeplatz, Poppelsdorfer Allee sowie die öffentlichen Flächen um das Poppelsdorfer Schloss, Stadtgarten und Theaterplatz.
Außerdem führt die Stadt Bonn ein Alkoholverbot vom 24. Februar (Weiberfastnacht) bis einschließlich zum 1. März (Veilchendienstag) ein, in den folgenden Bereichen: In der Altstadt (zwischen Berliner Platz, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring und Bornheimer Straße), am Fritz-Schroeder-Ufer/Erzberger-Ufer/Moses-Hess-Ufer/Brassertufer (linksrheinisch) sowie am Hans-Steger-Ufer (rechtsrheinisch Beuel) und an der Poppelsdorfer Allee.