© Landgericht Bonn
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Ein 34-Jähriger muss für zwei Jahre ins Gefängnis, ein 45-Jähriger für eineinhalb. Die Strafe gilt bei beiden Männern ohne Bewährung. Ein dritter 61-jähriger Angeklagter wurde freigesprochen. Auf mehreren Etagen hatten die Männer Cannabispflanzen angebaut - und mit dem Verkauf mindestens 4.000 Euro gemacht.
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