Bonn: Winterhoff-Prozess auf der Kippe?

Der Prozess gegen den Bonner Kinderpsychiater Michael Winterhoff steht auf der Kippe. Denn die zuständige Strafkammer wurde am Dienstag (21.05.) abgelehnt, weil sie befangen sein soll. Das hat eine Sprecherin des Bonner Landgerichts gerade auf Radio Bonn/Rhein-Sieg-Anfrage mitgeteilt. 

Winterhoff-Prozess: Strafkammer wegen Befangenheit abgelehnt

Der Prozess gegen den Bonner Kinderpsychiater Winterhoff ist unterbrochen. Denn die zuständige Strafkammer, also die Richter und die Schöffen, sollen befangen sein. Sie wurde deshalb von mehreren Nebenklägern abgelehnt, heißt es vom Bonner Landgericht auf Radio Bonn/Rhein-Sieg-Anfrage. Sie darf deshalb vorübergehend nicht mehr in dem Prozess gegen Winterhoff entscheiden. Denn während des heutigen Prozesstages gegen den Bonner Psychiater wurden von mehreren Nebenklägern Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt. Das sei kein ungewöhnlicher Vorgang, heißt es vom Bonner Landgericht.


Jetzt muss eine Vertreterkammer des Bonner Landgerichts final entscheiden, ob die Strafkammer in dem Prozess ausgetauscht wird. Eine Entscheidung dazu soll Stand jetzt (21.05.) am 26. Mai fallen. Sollte den Befangenheitsanträgen stattgegeben werden, dann muss die Strafkammer ausgetauscht werden und das Verfahren gegen Winterhoff muss komplett neu beginnen.


Kinderpsychater wegen Körperverletzung in 26 Fällen angeklagt

Der Prozess gegen Winterhoff hat Mitte Februar 2025 begonnen. Der Bonner Kinderpsyichater ist wegen Körperverletzung in 36 Fällen angeklagt. Er soll Kindern und Jugendlichen ein starkes Medikament verschrieben haben, obwohl das medizinisch nicht notwendig gewesen sein soll. Die Betroffenen sollen in Folge stark zugenommen haben und chronisch müde und antriebslos, fast wie betäubt, gewesen sein, heißt es von der Bonner Staatsanwaltschaft.


Winterhoff bestreitet alle Vorwürfe, von seinen Anwälten hieß es, dass man sein Lebenswerk zerstören wolle.

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