Bonner Automatenkiosk darf auch sonntags öffnen
Veröffentlicht: Donnerstag, 13.02.2025 14:46
Der Betreiber eines Automatenkiosks in Bonn darf sein Geschäft auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren entschieden - und damit einen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichtes gekippt.

Die Stadt Bonn wollte die Sonntagsöffnung eigentlich verhindern. Das OVG vertrat jetzt aber die Meinung, dass der Kiosk nicht unter das Ladenöffnungsgesetz fällt. Der Betreiber hat in seinem Laden 15 Automaten mit je 40 bis 50 Artikeln aufgestellt; Verkaufspersonal gibt es nicht. Die Stadt untersagte den Betrieb an Sonn- und Feiertagen trotzdem. Das OVG sieht dafür keinen Grund.