Bonner Kinderpsychiater Winterhoff: nur noch zehn Fälle vor Gericht

Es ist die nächste Wende im Prozess um den Bonner Kinderpsychiater Winterhoff. Die zuständige Richterin am Bonner Landgericht hat heute verkündet, dass künftig nur noch zehn von ursprünglich insgesamt 37 Fällen von gefährlicher Körperverletzung behandelt werden.

Die Verteidigung hatten den Vorwurf schon lange erhoben: Einige der mutmaßlichen Fälle, in denen der Bonner Kinderpsychiater Kindern ohne Notwendigkeit schwere Medikamente verschrieben haben soll, seien nicht ausreichend ermittelt. Dem hat die Richterin jetzt zugestimmt. Am Vormittag hat sie verkündet, dass 27 der 37 Fälle nachermittelt werden müssten. Sie würden jetzt erstmal ausgesetzt werden, tauchen im Prozess also nicht mehr auf. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung aber schon Beschwerde eingelegt, wie auch die Nebenklage. Die Enscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig. 

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