Bonner Kunst!Rasen-Konzerte 2021 hätten so nicht stattfinden dürfen

Die Kunst!Rasen-Konzerte in der Rheinaue vor zwei Jahren waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Nachmittag entschieden.

Hintergrund ist eine Klage von Anwohnern, denen die Konzerte zu laut waren. Vor allem geht es den Klägern aber darum, dass die Stadt Bonn ihrer Ansicht nach zu wenig für den Lärmschutz während der Konzerte getan habe. Außerdem gab es 2021 noch keine Obergrenze für sogenannte "besonders laute Veranstaltungen" in der Rheinaue. Deshalb gab das Gericht den Anwohnern heute Recht. Für die Zukunft heißt das, dass die Stadt Bonn bei lauten Konzerten in der Rheinaue wohl deutlich mehr für den Lärmschutz tun muss, sagte uns eine Gerichtssprecherin.

Weitere Meldungen