Karneval: Bundespolizei verbietet Waffen an Bahnhöfen

Die Bundespolizei aus Sankt Augustin macht über Karneval viele NRW-Bahnhöfe de facto zu Waffenverbotszonen. Hier bei uns sind der Bonner Hauptbahnhof und der Bahnhof Siegburg/Bonn dabei, in Köln auch der Hauptbahnhof und Köln-Süd. Eine Allgemeinverfügung gilt von Altweiber bis Veilchendienstag.

© Bundespolizei Sankt Augustin

Waffenfreie Bahnhöfe zwischen Weiberfastnacht und Veilchendienstag - auch in Bonn und Siegburg

In dieser Zeit sind gefährliche Gegenstände verboten: Schuss-, Hieb- und Stichwaffen, also Messer, Beile, Pistolen, auch Luftdruckwaffen, alle Gegenstände halt, mit denen andere verletzt werden können. Die Bundespolizisten dürfen die Menschen an den Bahnhöfen kontrollieren – und zwar auch ohne konkreten Verdacht. Zur Begründung: An den genannten Bahnhöfen gibt es Karnevalszüge, oder es wird mit vielen Gästen gerechnet, die hier feiern wollen. Es geht also um die Kombi aus Massenbewegungen, Alkoholkonsum und gefährlichen Gegenständen.

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