Karnevalsvereine in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis in Aufruhr
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.10.2024 10:33
Ein neuer Erlass des NRW-Verkehrsministeriums sorgt für Unruhe bei den Karnevalsvereinen im RBRS-Land. Denn darin steht, dass Anhänger, die bei Karnevalsumzügen genutzt werden sollen, nicht nur wie bisher ein Brauchtumsgutachten benötigen. Künftig müsse auch noch eine Betriebserlaubnis des TÜV vorgelegt werden.

Das stelle die Karnevalsvereine vor Probleme, beklagt der Regionalverband Rhein-Sieg-Eifel im Bund Deutscher Karneval. Das sei eine zusätzliche bürokratische und finanzielle Last, die vor allem kleine, ehrenamtlich organisierte Vereine kaum bewältigen können. Der Verband will sich bei den Behörden jetzt für praktikable Lösungen einsetzen.