Kein Verfahren im Fall Jens Bleck

Im Fall Jens Bleck hat das Oberlandesgericht Köln jetzt ein Urteil im sogenannten Klageerzwingungsverfahren gefällt.

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Die Eltern des verstorbenen Jens Bleck hatten dagegen geklagt, dass die Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen zwei Beschuldigte eröffnet hat.

Jens Bleck war im November 2013 nach einem Discobesuch in Bad Honnef verstorben. Die Ermittlungen waren 2016 eingestellt worden und dann durch die Kölner Staatsanwaltschaft u.a. wegen Fehlern bei den ersten Ermittlungen wieder aufgenommen worden. 2019 kam dann das endgültige Ermittlungsende wegen fehlender Zeugenaussagen.

Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt entschieden das es nicht genügend Anhaltspunkte gäbe, um ein Verfahren zu eröffnen. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung sei zu gering, auch wenn es Anhaltspunkte gebe, dass Jens Bleck nach einem Streit in den Rhein gestoßen wurde.

TH

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