Klage von Bonner Tanzschule abgewiesen

Die Klage einer Tanzschule aus Bonn ist vom Oberverwaltungsgericht in Münster abgewiesen worden. Die Tanzschule hatte gegen das Land NRW geklagt, weil sie im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 schließen musste und deshalb erhebliche Umsatzeinbußen hatte.

Nach Auffassung der Klägerin hätte das Land NRW dazu nicht die rechtliche Grundlage gehabt und so die Berufsfreiheit verletzt. Deshalb forderte sie Entschädigung. Der Ansicht folgte das OVG nicht, denn zu der Zeit hätte es noch keinen Impfstoff gegeben, eine Überlastung des Gesundheitssystems hätte gedroht. Deswegen hätte das Land weitreichende Corona-Einschränkungen durchsetzen dürfen.

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