Landgericht Bonn weist Klage von Soldat ab
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.10.2021 06:34
Das Bonner Landgericht hat heute (27.10.) die Klage eines Soldaten gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Der Soldat hatte den Bund wegen eines Geländemarsches verklagt, bei dem er zusammengebrochen war.

Er fordert 60 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht konnte jedoch keine vorsätzliche Amtspflichtverletzung feststellen - damit besteht auch kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Nach Zeugenaussagen habe es genügend Möglichkeiten für Trinkpausen gegeben. Ausserdem habe der Soldat den Marsch jederzeit abbrechen können. Es bestehe auch keine Pflicht, die Flüssigkeitsaufnahme der Soldaten zu kontrollieren, so das Gericht.
Im Rahmen eines Eingangstests für einen Lehrgang waren die Soldaten bei mehr als 30 Grad Außentemperatur auf einem Hindernis-Parcour unterwegs und anschließend auf einem Geländemarsch. Auf dem Rückweg brach der heute 34-Jährige aus Baden-Würtemberg dann zusammen. Dabei zog sich das Gewebe an seinen Oberschenkeln so stark zusammen, dass er operiert werden musste. Der Soldat ist der Meinung, dass nicht genügend Trinkpausen möglich waren.
Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde 2018 gegen eine Geldauflage eingestellt. MoF