Linie 66: Warum die Notbremse nicht funktionierte

Nach der Geisterfahrt der Linie 66 hat sich jetzt auch die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Technische Aufsichtsbehörde in die Ermittlungen eingeschaltet. Ein Fachmann der Behörde soll die beschlagnahmte Bahn untersuchen.

© Foto: Daniel Dähling

Die Stadtwerke erklärten unterdessen, warum die Notbremse nicht zum sofortigen Stillstand der Bahn führte. Ihre Funktionsweise sei über die Verordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahnen geregelt - diese schreibe vor dass die Bahn bei betätigter Notbremse erst am nächsten Haltepunkt stehen bleibe dürfe. Ein sofortiger Halt sei nur im Bereich von Haltestellen möglich. Da sich das Fahrzeug in einem sogenannten "Fahrt-auf-Sicht" Bereich befunden habe, konnte auch die Leitstelle keine automatische Meldung über das ungewöhnliche Fahrverhalten der Bahn erhalten.

TH

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